Aufbauarbeit eines Stöberhundes

 
Möchte man dem Hund das Stöbern in sauber gelaufenen Schleifen beibringen, hat die Vorarbeit erst einmal nichts mit Stöbern zu tun.Hierbei geht es um das gradlinige Entfernen des Hundes vom Hundeführer.

Um es für einem selbst, aber auch für den Hund einfacher zu machen, ist es günstig ein Stöberfeld zu markieren, indem man die Ecken durch Stecken markiert. So hat man von Anfang an, einen guten Anhaltspunkt von den Entfernungen.

Man begibt sich mit dem Hund auf die Mittellinie des Feldes und richtet sich nach rechts oder links aus. Lässt den Hund auf der Mittellinie absitzen, zeigt ihm den GS (Gegenstand), begibt sich in gerader Linie an den Feldrand und legt den GS dort ab. Dann ruft man den Hund mit dem Kommando „Such verloren“ab und schaut, dass er sich zielstrebig dem GS nähert und verweist. Dann Futter, Lob. Dann geht man zurück zur Mittellinie und wiederholt das Ganze zur anderen Seite. Bis zur nächsten Schwierigkeitssteigerung, wiederholt man dieses Hin und Her, bis das Verweisen des GS einwandfrei klappt.

Der nächste Ausbildungsschritt ist, sich nach Ablegen des GS, langsam, Meter für Meter wieder vom GS weg, in Richtung Mittellinie entfernt und erst dann den Hund abruft, so dass er parallel an einem vorbei, direkt zum GS läuft und diesen natürlich verweist. Am Ende dieser Teilübungsschritte steht man direkt auf der Mittellinie und schickt den Hund von dort gradlinig zum GS.

Nun muss der Hund, je nach Beschaffenheit des Untergrundes, am Ende schon seine Nase benutzen, um den GS zu finden. Es ist alles noch sehr einfach aber ein guter Nebeneffekt ist, dass der Hund schon mal ein Gefühl für die Maximaldistanz bekommt.

Wenn das klappt, legt man beide GS einer Ebene hintereinander aus, während der Hund wartet. Man sollte versuchen den Hund erst zum 1. GS zu schicken, obwohl ihm die Ablage des 2. GS noch besser im Gedächtnis ist !

Klappt auch das, fängt man an, die GS nicht mehr alle an den Rand des Feldes zu platzieren und die Entfernungen der Ablage zu variieren, den Hund allerdings noch direkt zum GS schickt. Klappt auch hier das Verweisen, ist die nächste Ausbildungsstufe dran.

Diese hat einen einschneidenden Anfang, denn man lässt den Hund, beim Auslegen der GS nicht mehr zuschauen. Man fängt erst einmal mit einem Schlag in jede Richtung an. Arbeitet der Hund sauber, geradlinig und verweist einwandfrei, steigert man nach und nach die Anzahl der Schläge.

Bis jetzt hatte der Hund immer ein Erfolgserlebnis, in Form eines GS. Nun folgt der erste Leerschlag. Man lässt den Hund erst einmal wieder zuschauen und tut so, als lege man einen GS ab, geht zur anderen Seite und legt erst dort einen GS hin. Nun schickt man den Hund erst einmal in den Leerschlag, lässt ihn suchen und ruft ihn nach angemessener Zeit oder beim Verlassen des Feldes wieder zu sich, um ihn sofort in den anderen Schlag weiter zu schicken, indem er den fündig wird.

Dies alles heißt es nun zu variieren. Leerschlag, GS auf verschiedenen Ebenen, Zuschauen beim Ablegen oder auch nicht. Und natürlich das langsame Fortbewegen des Hundeführers auf der Mittellinie.

Am Ende sollte es ein harmonisches Bild ergeben, indem sich der Hundeführer auf der Mittellinie langsam vorwärts begibt und den Hund jeweils nach re. oder li. schickt, dieser in einer kleinen Schleife das Teilstück des Feldes absucht und zurück zum HF kommt, um sich gleich auf Sicht- und Hörzeichen, zur anderen Seite zu begeben.

 

Mein Rat, aus der Erfahrung heraus ist , auch zwecks Gewöhnung, gleich mit der Feldgröße des Feldes der StP.3 anzufangen.

Das Verweisen von Gegenständen, getrennt von der eigentlichen Stöber- oder Fährtenarbeit zu üben. Meine Erfahrungen hierzu, habe ich HIER beschrieben.

Der Vollständigkeit halber, hier nun die Prüfungsordnung der AZG zur.....

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Stöberprüfung 1-3 ( StP 1-3 )

Sie ersetzt z. Zt. nicht die Abteilung "A", der VPG Prüfungen.

Ein Ausbildungskennzeichen im Sinne der Schau- bzw. der Ausstellungsordnung, Zuchtordnung und Körordnung wird nicht vergeben.

1. Prüfungsstufen für die Stöberprüfung

Die Anforderungen sind unterschiedlich abgestuft und der jeweiligen VPG-Stufe angemessen.

 

Stufe

Stöberfeldgröße

Gegenstände

Punkte

Stöberzeit

 

1

 

20 x 30 m

HF-eigene Gegenstände,

2 / 10 x 3 x 1

Material = einheitlich erlaubt

1 Ggstd. links, 1 Ggstd. rechts

 

10 / 10

 

10

Minuten

2

20 x 40 m

Fremdgegenstände,

4 / 10 x 3 x 1

Material = unterschiedlich

2 Ggstde. links, 2 Ggstde. rechts

 

5 / 5 / 5/ 5

 

12

Minuten

3

30 x 50 m

Fremdgegenstände,

5 / 5 x 3 x 1

Material = unterschiedlich

Ggstde. beliebig auslegen

 

4 / 4 / 4 / 4 / 4

 

15

Minuten

 

2. Allgemeines

Zur Ablegung dieser Prüfung ist Vorbedingung, dass der betreffende Hund mindestens fünfzehn Monate alt ist und die VDH-BH/VT-Prüfung abgelegt und bestanden hat.

Der HF meldet sich unter Nennung seines Namens und Angabe des Hundenamens und der Prüfungsstufe in sportlicher Haltung beim LR. Danach geht er mit angeleintem Hund zur angewiesenen Startposition und nimmt dort Grundstellung ein.

Zur Stöberarbeit wird der Hund abgeleint. Die Leine ist vom HF jedoch mitzuführen.

Jeglicher Zwang und Gewaltanwendung sind zu unterlassen.

Geringfügiges Überschreiten der Grenzen des Stöberfeldes ist nicht fehlerhaft.

Zuschauer müssen sich in einem angemessenen Abstand zum Stöberfeld aufhalten.

3. Beschaffenheit des Geländes für die Stöberarbeit

Untergrund: alle natürlichen Böden (Wiese, Acker, Waldboden). Baumbestand ist möglich. (Augensuche muss möglichst verhindert werden, deshalb keinen kurzen Rasen oder andere ähnliche Flächen.)

Das Stöberfeld soll vor dem Auslegen/Auswerfen der Gegenstände von Personen mehrfach kreuz und quer begangen werden, um beim Auslegen keine „Fährten“ zu hinterlassen.

Eine Abgrenzung des Stöberfeldes durch Markierungspfähle o. ä. soll nicht erfolgen.

4. Gegenstände

Material: Holz, Leder, Kunstleder, Textil

Ausgelegte Gegenstände dürfen in Form und Farbe nicht wesentlich vom Geländeuntergrund abheben und sollen nicht sichtbar ausgelegt werden.

Die Gegenstände werden vom LR ausgelegt.

HF und Hund müssen sich bei Auslegen der Gegenstände außer Sicht befinden.

Es ist keine Liegezeit für die Gegenstände vorgeschrieben. Mit dem Ansatz kann sofort nach dem Auslegen begonnen werden.

5. Ansetzen des Hundes zum Stöbern

Die gedachte Mittellinie und die Umrisslinien des Stöberfeldes werden dem HF vom LR angegeben.

Zu Beginn ist eine kurze Konditionierung des Hundes auf der gedachten Mittellinie des Stöberfeldes erlaubt.

Der HF bewegt sich auf der gedachten Mittellinie. Er darf diese nur zum Aufheben des vom Hund verwiesenen Gegenstandes kurz verlassen. Anschließend wird der Hund von der Mittellinie aus erneut zum Stöbern eingesetzt. Erlaubt sind Hör- und Sichtzeichen. Das Hörzeichen „Verloren“ kann ergänzt werden durch „Such“.

Stöbern mit „hoher Nase“ ist nicht fehlerhaft.

Die Stöberfläche kann mehrfach abgesucht werden.

6. Verhalten an den Gegenständen

Gegenstände müssen überzeugend verwiesen und dürfen vom Hund nicht berührt werden. Die Gegenstände sind liegend zu verweisen.

Es sind keine Hörzeichen erlaubt, die den Hund am Gegenstand zum Hinlegen veranlassen. Hat der Hund einen Gegenstand verwiesen, begibt sich der HF zum Hund, zeigt den Gegenstand durch Hochheben dem LR an, begibt sich wieder zur gedachten Mittellinie und setzt dort den Hund zur Fortsetzung der Stöberarbeit erneut ein.

Die Liegerichtung an den Gegenständen ist nicht vorgeschrieben. Der gefundene Gegenstand muss jedoch im unmittelbaren Bereich der Vorderpfoten liegen.

Der HF tritt immer seitlich an den liegenden Hund heran und darf sich nicht vor den Hund stellen. Kurzes Loben nach Hochheben des Gegenstandes ist erlaubt.

Nach dem Auffinden des letzten Gegenstandes ist der Hund anzuleinen. Danach erfolgen das Vorzeigen der Gegenstände und die Abmeldung beim LR.

7. Bewertung

Die Höchstpunktzahl für die Stöberprüfung 1 – 3 beträgt jeweils 100 Punkte.

Zum Bestehen müssen mind. 70 Punkte erreicht werden.

Die Bewertungskriterien für alle 3 Stufen:

a) Führigkeit des Hundes 20 Punkte (Befolgen der Hör- /Sichtzeichen des HF)

b) Spürintensität des Hundes 20 Punkte (Bereitschaft intensiver Witterungsaufnahme)

c) Ausdauer 20 Punkte (Anhalten des Spürtriebes bis zum Auffinden des Gegenstandes)

d) Verhalten des Hundeführers 20 Punkte (Einwirkung auf den Hund)

e) Auffinden der Gegenstände 20 Punkte (Überzeugendes Verweisen)

 

Höchstpunktzahl

Vorzüglich

Sehr Gut

Gut

Befriedigend

Mangelhaft

100 Punkte

96 – 100

90 – 95

80 – 89

70 – 79

0 - 69

 

8. Ausführungsbestimmungen

Die Übung beginnt mit der Grundstellung am Rand des Stöberfeldes und endet mit der Abmeldung beim LR. Die vom Hund gefundenen Gegenstände sind vorzuzeigen.

Positive Kriterien:

Gleichmäßiges, ruhiges und fließendes Arbeiten. Schnelles lösen vom HF. Unmittelbare Reaktion auf Hörzeichen. Ausdauerndes und zielgerichtetes Arbeiten des Hundes. Weite Seitenschläge des Hundes.

Fehlerhaft ist:

Aufnehmen des Gegenstandes durch den Hund. Gegenstände, die mit starker Führerhilfe angezeigt werden, sind nicht zu bewerten.

Berühren des Gegenstandes 1 - 3 Punkte Entwertung
Vorzeitiges Aufstehen, unzulässige Hörzeichen 1 - 3 Punkte Entwertung
Verlassen der Mittellinie durch den Hundeführer 2 - 5 Punkte Entwertung
Mäusefangen, Entleeren o.ä. 4 - 8 Punkte Entwertung
Lustlose Arbeit des Hundes 4 - 8 Punkte Entwertung
 
Weitere negative Bewertungskriterien sind:

Unruhiges Verhalten beim Verweisen, Bellen, unerlaubte Führerhilfen, weiträumiges Überschreiten der Stöberfeldgrenzen durch den Hund

 

 

1 Gegenstand links

-------------------------------Mittellinie-----------------------------

1 Gegenstand rechts

 

Stufe 1

Feldgröße 20 x 30 m


2 Gegenstände links

------------------------------Mittellinie------------------------------

2 Gegenstände rechts

 

 

Stufe 2

Feldgröße 20 x 40 m

 


 

------------------------------Mittellinie-----------------------------

 

5 Gegenstände wahllos im Feld verteilt

 

 

Stufe 3

Feldgröße 30 x 50 m

 

 

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